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Treppenbau-Normen: Diese Vorschriften gelten für Schreiner beim Bau von Treppen

Der Weg zur perfekten Treppe beginnt mit sorgfältiger Planung und einer gründlichen Kenntnis der geltenden Vorschriften. Die neue Treppe soll schließlich nicht nur ästhetisch beeindrucken, sondern auch sämtliche Mindestmaße und Sicherheitsstandards erfüllen. Ein fundiertes Verständnis der Schlüsselbegriffe im Treppenbau ist dabei unerlässlich, nicht nur für präzise Kommunikation mit dem Kunden, sondern auch für einen effizienten und sicheren Planungsprozess. Die wichtigste Norm im Treppenbau ist die DIN 18065 Gebäudetreppen, in der Begriffe, Messregeln, Hauptmaße und Toleranzen festgelegt sind. Sie dient als essenzielle Grundlage für alle Anforderungen.

Wo liegen die Risiken und Gefahren beim Treppenbau?

Der Treppenbau ist mit zahlreichen Herausforderungen und Besonderheiten verbunden. Von notwendigen Sicherheitsaspekten über die Normeinhaltung bis zur Auswahl der richtigen Materialien spielen vielfältige Anforderungen eine Rolle. Fachwissen und Erfahrung sind gefragt. Eine falsch konzipierte Treppe kann schließlich eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. Zu den potenziellen Risiken gehören:

  • Statik und Tragfähigkeit
  • falsche Materialauswahl
  • Fehlkommunikation mit dem Kunden oder
  • mangelnde Berücksichtigung der Raumsituation

Die genaue Einhaltung von Bauvorschriften und Normen wie der DIN 18065, die sorgfältige Berechnung der Statik sowie die richtige Materialauswahl sind beim  Treppenbau entscheidend, um als Fachbetrieb Qualität, Sicherheit und Ästhetik der Treppe zu gewährleisten. Dabei ist es wichtig, unter anderem folgende Begriffe zu kennen und zu nutzen:

  • Treppenauftritt
  • Stufenhöhe
  • An- und Austritt
  • Geschosshöhe
  • Lauflänge
  • lichte Durchgangshöhe
  • nutzbare Laufbreite
  • Schrittmaß
  • Steigungshöhe
  • Steigungswinkel
  • Steigungsverhältnis
  • Treppenlauf
  • Trittstufe
  • Treppenöffnung
  • Treppenwange

Treppenplanung: Diese Vorschriften und Anforderungen müssen Sie einhalten

Eine DIN-Norm wie die DIN 18065 garantiert dem Kunden eine hohe Qualität bei allen Treppenformen und Treppenarten und eine Basis für Regressansprüche, falls die Schreinerei sich nicht an die Vorgaben gehalten hat.

DIN steht für Deutsches Institut für Normung. Dabei handelt es sich um ein anerkanntes offizielles Normungsinstitut, das für tausende Normen verantwortlich ist, diese ständig aktualisiert und neue herausgibt. Die Normen an sich sind nicht verbindlich, legen aber den Stand der Technik fest, der angewendet werden sollte, so wie die  DIN 18065 Gebäudetreppen beispielsweise präzise Maße für verschiedene Elemente im Treppenbau. Dazu gehören Mindestmaße für den Handlauf, das Treppengeländer, die Steigung oder die sogenannte Laufbreite. Das übergeordnete Ziel einer solchen DIN-Norm ist es, Sicherheit zu gewährleisten und potenziellen Unfällen beim Auf- oder Abstieg vorzubeugen.

Welche Rolle spielen die Landesbauordnungen?

Zusätzlich zu den Vorgaben der DIN 18065 im Allgemeinen sollten Sie aber vor allem die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes im Blick haben. Die dort festgelegten Regelungen variieren teilweise von Bundesland zu Bundesland und ergänzen die allgemein anerkannten Regeln. Einen guten Überblick bietet hier die Musterbauordnung (MBO), ein rechtliches Dokument, das als Muster für die Bauordnungen aller Länder dient und alle notwendigen Maßnahmen zusammenfasst. 

Widersprechen sich die Vorgaben, dann gilt grundsätzlich die entsprechende Landesbauordnung. Sie ist rechtlich bindend, die DIN 18065 dagegen ist nur eine Empfehlung und gilt zum Beispiel auch nicht für Freitreppen im Gelände oder einfahrbare Treppen. Bei Unsicherheit hilft das örtliche Bauamt weiter.

Unterschieden werden muss aber nicht nur zwischen der Landesbauordnung und der DIN 18065, sondern auch dahingehend, ob es sich um ein öffentliches Gebäude handelt oder um ein Privatgebäude. Denn in mehreren Bundesländern sind Treppen in Häusern mit bis zu zwei Wohnungen sowie Treppen innerhalb einer Wohnung, wie das zum Beispiel bei einer Maisonettewohnung der Fall ist, von vielen Regelungen ausgenommen. So brauchen Ein- und Zweifamilienhäuser kein durchgehendes Treppenhaus. Das bedeutet, die Kellertreppe muss nicht zwingend unter der Treppe liegen, die in den ersten Stock führt. Bei Mehrfamilienhäusern dagegen muss die Treppe in einem Zug gebaut werden. Auch die Planung von Zwischenpodesten ist von den Unterschieden betroffen. Normalerweise müssen Sie bei mehr als 18 Steigungen laut Regelungen ein solches Podest einplanen. Handelt es sich aber um ein Ein- oder Zweifamilienhaus, dann ist das keine zulässige Regel mehr, stattdessen wiederum nur eine Empfehlung - die Sie als Treppenbauer aber möglichst trotzdem beachten sollten.

Die Einhaltung von Normen wie der DIN 18065 ist nicht selten Streitfall vor Gericht. So entschied zum Beispiel das Oberlandesgericht Karlsruhe einmal, dass ein Handlauf nicht zwingend das Ende einer Treppe signalisieren muss. In dem behandelten Fall übersah eine Frau die letzte Treppenstufe, weil sie sich am Handlauf orientierte. Sie brach sich bei ihrem Sturz beide Fußgelenke. Das Gericht wies die Klage ab mit der Begründung, dass man sich bei der Benutzung einer Treppe konzentrieren müsse. (Quelle Rechtsprechung)

Am besten ist es daher, sich vor dem Bau einer Treppe, von Geländern oder Brüstungen mindestens die wichtigsten Vorgaben anzusehen und sich bei kniffligen Fragestellungen noch tiefgehender zu informieren. Für Holztreppen, die zum Beispiel in Einfamilienhäusern verbaut werden, gibt es übrigens ein von der Qualitätsgemeinschaft Holztreppenbau in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erstelltes "Regelwerk Handwerkliche Holztreppen". Die Fachhochschule Wiesbaden hat in diesem Zusammenhang in einem Belastungsversuch nachgewiesen, dass nach diesem Regelwerk gebaute Treppen den Bauvorschriften nicht nur genügen, sondern diese sogar übertreffen.

Welche Besonderheiten gelten bei offenen Treppen?

Offene Treppen verleihen Räumen ein luftiges Ambiente. Sie verbessern den Lichteinfall und ermöglichen eine Sicht zwischen den Etagen. Das trägt grundsätzlich dazu bei, dass der Raum größer und einladender wirkt. Aber diese Treppenart birgt auch Gefahren, vor allem für Kleinkinder oder Haustiere - was bei der Treppenplanung auf jeden Fall berücksichtigt werden sollte.

Es gibt auch bei offenen Treppen festgelegte Grenzwerte, die beachtet werden müssen, aber im privaten Kontext bleibt dennoch ein gewisser Spielraum bestehen, sozusagen eine Grauzone. In manchen Fällen ist es auch sinnvoll, selbst die Normvorgaben noch einmal zu überdenken. Die DIN 18065 besagt zum Beispiel, dass der Abstand zwischen den Stufen mehr als 120 Millimeter betragen kann. Für Kleinkinder kann das aber gefährlich werden. Um ein Unfallrisiko zu minimieren, stehen verschiedene Lösungen zur Verfügung, vom klassischen Treppengitter bis hin zur Verwendung einer Trittleiste, um die Öffnung zu verringern. Diese Maßnahmen können einfach wieder abgebaut werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Der Kunde profitiert an solchen Stellen von einer guten Beratung durch den Treppenbauer.

Was muss der Schreiner beim Geländer beachten?

Fast alle Landesbauordnungen fordern im öffentlichen Raum für Treppen mit mehr als drei Stufen beidseitig Geländer beziehungsweise Handläufe. Damit sollen Stürze verhindert werden. Denn immerhin verunglücken jährlich rund 1.000 Menschen tödlich bei einem Treppensturz, viele weitere werden schwer verletzt.In den meisten Bundesländern ist für Treppengeländer eine Mindesthöhe von 90 Zentimetern vorgeschrieben, sofern die potenzielle Absturztiefe 12 Meter nicht überschreitet. Liegt sie darüber, dann muss das Geländer in der Regel eine Höhe von mindestens 110 Zentimeter aufweisen.

Für die Handlauf-Höhe gelten 85 bis 110 Zentimeter als bequem, der Durchmesser sollte bei drei bis viereinhalb Zentimetern liegen.

Wie kommen die Richtwerte zustande?

Die Höhe von mindestens 90 Zentimetern wurde ursprünglich auf Grundlage der durchschnittlichen Körpergröße einer Person zu der Zeit festgelegt, als ein Mensch mit einer Größe von 1,80 Meter bereits als groß galt. Den Kipppunkt legte man daher auf 90 Zentimeter fest. Inzwischen sind die Menschen durchschnittlich aber größer geworden, was zwangsläufig dazu führen wird, dass die verbindliche Norm für die Geländerhöhe in absehbarer Zeit wohl auf einen Meter angehoben wird - ein Wert, der in der Arbeitswelt bereits gilt. Wird eine neue Norm erlassen, so ist sie auch für alle neuen Geländer verpflichtend. Bestehende Geländer bei alten Treppen müssen jedoch nicht nachträglich angepasst werden, um die neuen Regelungen zu erfüllen.

Doch nicht nur bei der Geländerhöhe, auch bei den Stäben gibt es Richtwerte: Der horizontale Abstand sollte maximal 2,5 Zentimeter sein. Auf vertikale Stäbe sollte möglichst verzichtet werden. Hier kann auch mit Scheiben im unteren Bereich gearbeitet werden, die bis zu einer Höhe von mindestens 70 Zentimetern ein Überklettern verhindern. Zwischen die Geländeröffnungen darf unter keinen Umständen ein Kinderkopf passen, der vorgegebene Abstand liegt hier bei maximal 12 Zentimeter, gleiches gilt für den Bereich unter dem Geländer.

Treppenbau ist nur etwas für jemanden mit Fachwissen

Der Bau einer Treppe erfordert fachmännisches Know-how und die exakte Berechnung sollte immer durch einen Fachbetrieb erfolgen. Denn ein Laie neigt möglicherweise dazu, die Gefahren im Zusammenhang mit Treppenstatik und Befestigung am Mauerwerk falsch einzuschätzen. An dieser Stelle zu viel Toleranz walten zu lassen, kann lebensgefährlich sein - und bei einem Unfall auch die Existenz des Schreiners gefährden.

Ein erfahrener Profi ist in der Lage, die Treppe an die räumlichen Gegebenheiten anzupassen und somit immer die optimal gestaltete Treppe zu planen - mit dem richtigen Steigungsverhältnis und unter Berücksichtigung aller baurechtlichen Vorgaben.

Treppenbau: Was unterscheidet einen Neubau von einem bestehenden Gebäude?

Im Neubau müssen Treppen sämtlichen geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, alle sicherheitsrelevanten Maße müssen eingehalten werden, auch bei Geländer und Handlauf. Dass die Vorschriften auch wirklich eingehalten werden, das wird bei der abschließenden Bauabnahme durch das zuständige Bauamt überprüft. Werden entscheidende Regelungen nicht umgesetzt, kann es passieren, dass die Treppe wieder abgerissen und neu aufgebaut werden muss. Das bedeutet nicht nur eine Menge Zeitaufwand, sondern auch enorme Kosten.

Bei bestehenden Treppen und Geländern darf bei einer Renovierung alles so bleiben, wie es war. Wird allerdings komplett saniert oder in ein bestehendes Gebäude eine neue Treppe eingebaut, dann müssen auch hier die aktuellsten Richtlinien der Bauordnung eingehalten werden und die geltenden Vorschriften etwa für Treppengeländer beachtet werden. 

Zusammenfassend muss ein Treppenbauer sicherstellen, dass die Treppe den geltenden Regelungen und Normen entspricht etwa in Bezug auf Steigung und Auftritt, auf Geländer und Handläufe, aber auch in Bezug auf Beleuchtung oder in öffentlichen Gebäuden auf die Barrierefreiheit. Nur durch die Einhaltung dieser Standards ist die Sicherheit der Treppenbenutzer gewährleistet und es kommt nicht zu Schadensersatzansprüchen. 

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